Nach den Vorgaben des Beurkundungsgesetzes beurkunde ich Willenserklärungen, sonstige Tatsachen oder Vorgänge sowie Eide und eidesstattliche Versicherungen.
Ich beglaubige die Echtheit von Urkundenabschriften, Unterschriften und Handzeichen.
Als unabhängiger und neutraler Träger eines öffentlichen Amtes berate ich Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten mit den Schwerpunkten Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht.