Notarkosten

Die Kosten aller in der Bundesrepublik Deutschland bestellten Notare richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Die Notare sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Tätigkeit gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig.

Es erfolgen regelmäßige Prüfungen der ordnungsgemäßen Gebührenerhebung durch die dienstaufsichtsführenden Landgerichte.

Das sorgfältig austarierte Gebührensystem des GNotKG führt auch dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Durch dieses besonders soziale System von Wertgebühren wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann.

Die Beratung durch den Notar ist in der Beurkundungsgebühr enthalten.

Die Notargebühren in Deutschland sind im internationalen Vergleich sehr günstig.





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